Widerruf
Gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB steht Verbrauchern u.a. bei Verträgen, die die Lieferung von Tickets zum Gegenstand haben, kein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die Abgabe eines Angebots durch den Kunden führt somit im Falle einer Annahme des Verkäufers zu einem bindenden Kaufvertrag und verpflichtet den Kunden zur Bezahlung der bestellten Tickets.